Intraartikuläre Hyaluronsäure-Injektionen (Viscosupplementation) zur symptomatischen Behandlung bei Knie-, Hüft- und Schulterarthrose – als Teil eines konservativen Therapiekonzepts.
Hyaluronsäure ist ein körpereigenes Zuckermolekül (Polysaccharid), das in fast allen Geweben des menschlichen Körpers vorkommt. Im Gelenk ist sie der Hauptbestandteil der Gelenkflüssigkeit (Synovia) und des Gelenkknorpels. Durch ihre ausgeprägte Fähigkeit, Wasser zu binden, hält sie die Gelenkflüssigkeit viskös und verleiht ihr ihre charakteristischen Gleiteigenschaften.
Im gesunden Gelenk wird Hyaluronsäure kontinuierlich von der Gelenkinnenhaut (Synovialmembran) produziert, abgebaut und erneuert. Mit zunehmendem Alter und bei arthrotischen Veränderungen nimmt die Konzentration und Qualität der körpereigenen Hyaluronsäure ab – die Gelenkflüssigkeit verliert an Viskosität, was die Reibung zwischen den Gelenkflächen erhöhen und zu Beschwerden beitragen kann.
Hyaluronsäure ist kein Fremdstoff, sondern ein natürlicher Bestandteil des menschlichen Organismus – in Haut, Knorpel, Bandscheiben, Glaskörper des Auges und vor allem in der Gelenkflüssigkeit.
Hyaluronsäure bindet Wasser und sorgt für die Viskosität der Gelenkflüssigkeit. Diese Eigenschaft macht sie zum wesentlichen „Schmierstoff" des Gelenks, der die Gleitfähigkeit der Gelenkflächen ermöglicht.
Der gelartige Charakter der Hyaluronsäure übernimmt eine Stoßdämpferfunktion. Bei Belastung wird mechanische Energie abgepuffert und gleichmäßig auf die Gelenkflächen verteilt.
Bei der Viscosupplementation wird Hyaluronsäure direkt in den Gelenkspalt injiziert, um die veränderte Gelenkflüssigkeit zu ergänzen.
Die injizierte Hyaluronsäure ergänzt die veränderte körpereigene Gelenkflüssigkeit. Damit kann die verminderte Gleiteigenschaft des arthrotischen Gelenks teilweise wiederhergestellt werden.
Laborstudien zeigen Hinweise, dass Hyaluronsäure die Knorpelzellen (Chondrozyten) vor entzündungsbedingten Schäden schützen kann. Ob dieser Effekt klinisch relevant ist, wird in der Forschung weiterhin untersucht.
Hyaluronsäure kann entzündliche Prozesse im Gelenk beeinflussen. In Studien wurden Hinweise auf eine Modulation entzündlicher Zytokine beobachtet, was zu einer Linderung von Schmerzen beitragen kann.
Es gibt Hinweise, dass die injizierte Hyaluronsäure die körpereigene Produktion von Hyaluronsäure durch die Gelenkinnenhaut anregen kann – ein möglicher langfristiger Effekt über die reine Substitution hinaus.
Die Hyaluronsäure-Therapie zielt auf eine Linderung von Beschwerden ab – sie heilt keine Arthrose und kann den Gelenkknorpel nicht regenerieren. Bei weit fortgeschrittener Arthrose kann der Nutzen geringer ausfallen.
Hyaluronsäure-Injektionen werden vor allem bei Arthrose eingesetzt, wenn andere konservative Maßnahmen nicht ausreichend wirken oder eingeschränkt anwendbar sind.
Das Knie ist die am besten untersuchte Indikation für Hyaluronsäure-Injektionen. Insbesondere bei milder bis moderater Ausprägung (Kellgren-Lawrence Grad I–III) zeigen klinische Studien Hinweise auf eine Linderung von Schmerzen und eine verbesserte Gelenkfunktion.
Auch bei Hüftarthrose kann Hyaluronsäure als intraartikuläre Injektion eingesetzt werden. Die Injektion erfolgt bildgestützt (Ultraschall), um eine präzise Platzierung sicherzustellen. Die Evidenzlage ist etwas weniger robust als beim Knie.
Hyaluronsäure kann auch bei Schulterarthrose und Arthrose anderer großer Gelenke eingesetzt werden. Zudem gibt es Hinweise auf Anwendungsmöglichkeiten bei bestimmten Sehnenerkrankungen (Tendinopathien), wobei die Datenlage hier heterogener ist.
Bei Sprunggelenks- und Zehengrundgelenksarthrose kann Hyaluronsäure als ergänzende Maßnahme in Betracht gezogen werden, wenn konventionelle Maßnahmen nicht ausreichend wirken.
Die Bewertung von Hyaluronsäure-Injektionen durch Fachgesellschaften ist differenziert – wir möchten Ihnen einen fairen Überblick geben.
Die European Society for Clinical and Economic Aspects of Osteoporosis, Osteoarthritis and Musculoskeletal Diseases (ESCEO) empfiehlt Hyaluronsäure als Zweitlinientherapie bei persistierenden Beschwerden trotz Basistherapie (NSAR, Physiotherapie). Sie sieht HA als sinnvolle Option, insbesondere bei Patienten, bei denen systemische Medikamente nicht ausreichend wirken oder kontraindiziert sind.
Die deutsche S2k-Leitlinie Gonarthrose (AWMF) führt intraartikuläre Hyaluronsäure als Behandlungsoption auf. Die Deutsche Kniegesellschaft (DKG) erkennt Hyaluronsäure als mögliche ergänzende Maßnahme bei milder bis moderater Kniearthrose an – insbesondere als Alternative zu wiederholten Kortisoninjektionen, da Hyaluronsäure ein günstigeres Langzeitsicherheitsprofil aufweist.
Die American Academy of Orthopaedic Surgeons (AAOS) empfiehlt intraartikuläre Hyaluronsäure bei Kniearthrose nicht routinemäßig. Begründet wird dies mit inkonsistenter Evidenz aus Hochqualitätsstudien und der Schwierigkeit, vorherzusagen, welche Patienten ansprechen. Die AAOS erkennt jedoch an, dass einzelne Patienten von der Therapie profitieren können.
Neuere systematische Übersichtsarbeiten (2024–2025) zeigen, dass Hyaluronsäure bei Patienten mit weniger fortgeschrittener Arthrose (niedrige Kellgren-Lawrence-Gradeinteilung) signifikante Verbesserungen von Schmerz und Funktion erzielen kann. Bei fortgeschrittener Arthrose ist der Nutzen geringer.
Migliorini et al., Sports Medicine 2025 · Glinkowski & Tomaszewski, J Clin Med 2025 · Cao et al., OAC 2025
Die Evidenzlage zu Hyaluronsäure ist differenziert: Neuere Metaanalysen zeigen positive Effekte bei ausgewählten Patientengruppen – insbesondere bei milder bis moderater Arthrose in frühen Stadien. Die Diskrepanz zwischen europäischen (positiven) und amerikanischen (skeptischen) Leitlinien spiegelt unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe und Studiendesigns wider. In unserer klinischen Erfahrung kann Hyaluronsäure bei geeigneten Patienten eine sinnvolle Ergänzung im Gesamttherapiekonzept darstellen. Welche Option für Sie persönlich passt, besprechen wir nach ausführlicher Befundanalyse gemeinsam mit Ihnen.
Intraartikuläre Injektionen stehen in unterschiedlichen Varianten zur Verfügung. Ein Überblick über Gemeinsamkeiten und Unterschiede der drei häufigsten Verfahren.
Abrechnung: IGeL (GKV zahlt nicht)
Abrechnung: Kassenleistung (GKV) bei ärztlicher Indikation
Abrechnung: IGeL (GKV zahlt nicht)
Es gibt Hinweise aus klinischen Studien, dass eine Kombination aus PRP und Hyaluronsäure zu besseren Ergebnissen führen kann als jede Einzeltherapie allein. Ob eine Kombination für Sie sinnvoll ist, besprechen wir individuell.
Wir erheben Ihre Krankengeschichte, untersuchen das betroffene Gelenk und sichten vorhandene Bildgebung (Röntgen, ggf. MRT). Wir besprechen, ob Hyaluronsäure für Ihren Befund und Ihren Arthrosegrad geeignet ist.
Vor der ersten Injektion erhalten Sie ein ausführliches Aufklärungsgespräch über Wirkung, mögliche Nebenwirkungen und Kosten. Wir beantworten alle Ihre Fragen.
Die Einstichstelle wird sorgfältig desinfiziert. Die Hyaluronsäure wird als steriles Fertigpräparat unter aseptischen Bedingungen in den Gelenkspalt injiziert. Der Eingriff dauert nur wenige Minuten.
Eine Serie umfasst 3 bis 5 Injektionen im wöchentlichen Abstand. Am Injektionstag sollten Bäder, intensiver Sport und Saunabesuche vermieden werden. Den Therapieerfolg besprechen wir nach Abschluss der Serie.
Intraartikuläre Hyaluronsäure-Injektionen sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten werden als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) privat abgerechnet.
Wir informieren Sie vor Behandlungsbeginn schriftlich und transparent über alle anfallenden Kosten (Kostenplan gemäß IGeL-Anforderungen).
Viele private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten intraartikuläre Injektionstherapien – häufig vollständig. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung und holen Sie auf Wunsch eine schriftliche Kostenzusage ein.
Unser Tipp: Wir stellen Ihnen gerne einen Kostenplan zur Vorlage bei Ihrem Versicherungsträger aus.
Die wichtigsten Antworten für unsere Patienten
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